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Detlev Sieber.

Verwaltungsgerichtshof urteilt: Wahl 2004 bleibt gültig :

Allgemein

Mehrgleisig war die CDU gegen den ungeliebten Bürgermeister Detlev Sieber (SPD) vorgegangen: Neben dem Abwahlverfahren wurde auch versucht, die Gültigkeit der Wahl vom 13. Juni 2004 anzufechten. Nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden diese Klage im März 2005 bereits abgewiesen hatte, ging der Kläger, der CDU-Fraktionsvorsitzende in die Berufungsinstanz: Am 28. September hat der VGH in Kassel hierzu verhandelt. Das Urteil: Die Wahl war gültig!

Mehrgleisig war die CDU gegen den ungeliebten Bürgermeister Detlev Sieber (SPD) vorgegangen: Neben dem Abwahlverfahren wurde auch versucht, die Gültigkeit der Wahl vom 13. Juni 2004 anzufechten. Nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden diese Klage im März 2005 bereits abgewiesen hatte, ging der Kläger, der CDU-Fraktionsvorsitzende, in die Berufungsinstanz: Am 28. September hat der VGH in Kassel hierzu verhandelt. Das Urteil: Die Wahl war gültig!

Im Wiesbadener Tagblatt heißt es am 29.9.2006 hierzu:

SCHLANGENBAD/KASSEL Die Wiederwahl von Detlev Sieber (SPD) zum Schlangenbader Bürgermeister im Juni 2004 ist gültig gewesen. Das hat gestern der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden.

Von Barbara Dietel

Der Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung des Schlangenbader CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans-Joachim Herrchen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zurück. Ein das Wahlergebnis entscheidendes Fehlverhalten des Bürgermeister sah der VGH nicht und bestätigte damit das Urteil des Verwaltungsgerichts. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.

Das Urteil des achten Senats hat nur noch in soweit Bedeutung, als die Gemeinde dem 44-Jährigen nun bis zum Ende seiner regulären Amtszeit im Februar 2011 rund 72 Prozent seiner bisherigen Bezüge bezahlen muss. Sieber ist - wie berichtet - am vergangenen Sonntag von den Schlangenbadern bei einem Bürgerentscheid abgewählt worden.

Ob sich die Klage durch die Abwahl nicht erledigt habe, wurde gestern zu Beginn der Verhandlung in Kassel erörtert, berichtete der Schlangenbader Wahlamtsleiter Karl-Günther Miosga. Für erledigt erklärt wurde schließlich nur das Verlangen der Kläger nach einer Neuwahl, die es nach dem Abwahlverfahren ohnehin geben wird.

Sieber hatte die Wahl im Juni 2004 mit zehn Stimmen Vorsprung vor seinem CDU-Gegenkandidaten Jörg Daniel gewonnen. Herrchen und ein weiterer Schlangenbader klagten gegen die Gültigkeit der Wahl, unter anderem sahen sie Unregelmäßigkeiten beim Ablauf der Wahl und Manipulationen bei der Wertung von Stimmen. Darüber hinaus habe Sieber durch seinen Internetauftritt und durch die Ablehnung von Wahlwerbung für seinen Gegenkandidaten im Schlangenbader Gemeindeblättchen seine Neutralitätspflicht verletzt.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage im März vergangenen Jahres in allen Punkten zurück. Dagegen legte Herrchen Berufung ein, die in einem Punkt zugelassen wurde. Im Berufungsverfahren vor dem VGH sollte geprüft werden, ob Sieber in unzulässiger Weise Einfluss auf die Entscheidung des Gemeindevorstandes genommen hat. "Dies konnte der Senat nicht feststellen", erklärte der VGH-Sprecher Harald Pabst. Weitere Einzelheiten werden erst dem schriftlichen Urteil zu entnehmen sein.

"Ich bin sehr erleichtert, dass mein rechtliches Empfinden mich nicht trügt", erklärte Sieber nach der Verkündung des Urteils, von dem er vor allem finanziell profitiert. Wäre die Wahl vor zwei Jahren für ungültig erklärt worden, hätte er nach sechs Jahren als Bürgermeister nur Anspruch auf rund 35 Prozent seiner jetzigen Dienstbezüge gehabt.

Eine wesentliche Rolle habe bei der Verhandlung die Frage gespielt, ob er gegen Paragraf 25 der Hessischen Gemeindeordnung (Befangenheit) verstoßen habe, indem er selbst die Vorlage in den Gemeindevorstand eingebracht habe, die Wahlwerbung im Gemeindeblatt abzulehnen.

Dies habe das Gericht aber als rechtskonform eingestuft. Ausschlaggebend seien für den VGH außerdem weniger die Beschlüsse der Gemeindevertretung gewesen, das Blatt von Parteiwerbung frei zu halten, sondern die langjährige Praxis, so Sieber.

Empört haben allerdings etliche Schlangenbader Bürger reagiert - ihnen hatten namhafte örtliche CDU-Politiker zuvor versichert, dass der VGH die Wahl von 2004 "kassieren" werde - und damit auch keine Pensionsbezüge für Sieber anfallen würden: "Hätten die Bürger gewusst, dass die finanziell klamme Gemeinde nach einer Abwahl jetzt doch zwei Bürgermeistergehälter finanzieren muss, dann hätten sie Sieber wohl nicht abgewählt ..."

 

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